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Anhebung der Minijob-Grenze bei Hartz IV

am 04. Dezember 2011. Gepostet in ALG II News

Hartz-IV-Empfänger mit Minijob können voraussichtlich künftig ca. 10 EUR mehr von ihrem Zusatzverdienst behalten.

"Dies ergibt sich automatisch aus dem Sozialgesetzbuch, wenn die Koalition wie geplant im nächsten Jahr die Minijob-Grenze von 400 auf 450 EUR anheben wird", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Süddeutschen Zeitung am 30.11.2011. Hiervon würden rund 700.000 Menschen profitieren.

So wird der Freibetrag berechnet:

Langzeitarbeitslose mit einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung haben demnach einen Freibetrag von 100 EUR. Dieses Geld wird mit ihrer Hartz-IV-Regelleistung nicht verrechnet.

Von jedem weiteren verdienten Euro bis zu einer Grenze von 1.000 EUR dürften sie 20 % behalten.

Zusammen mit den 100 EUR seien dies maximal 160 EUR.

"Künftig wären dies dann bei dem neuen Wert von 450 EUR insgesamt 170 EUR", erläuterte die BA-Sprecherin.

Mit ansteigendem Regelsatz sogar bis zu 20 EUR mehr im Monat

Union und FDP hatten am 25.11.2011 bekanntgegeben, die Minijob-Grenze auf 450 EUR zu erhöhen. Der Regelsatz für die etwa 4,6 Mio. erwachsenen Hartz-IV-Empfänger steigt 2012 ohnehin um 10 auf 374 EUR. Diejenigen mit einem Minijob könnten dann im Laufe des Jahres sogar über bis zu 20 EUR mehr im Monat verfügen, wenn die 450-EUR-Grenze eingeführt wird. Minijobs sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.

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by Theodosius Freitag, den 17. Februar 2012 um 16:34 Uhr