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Durch Ausbildung in die Armut

am 19. November 2011. Gepostet in ALG II News

Durch Ausbildung in ArmutEine junge Mutter startete eine Ausbildung, um von der Unterstützung unabhängig zu werden. Doch dabei verliert sie Geld. Der Gesetzgeber jedoch ist blind gegenüber der Realität.

Eine zweifache Mutter versteht die Welt nicht mehr. Sie versucht trotz erschwerter Umstände mittelfristig in ein geordnetes Arbeitsleben zu kommen und findet sich stattdessen in einer Situation wieder, in der es um die nackte Existenz der kleinen Familie geht.

Elena Sieber (Name geändert) ist verzweifelt. Anfang Oktober war die 27-Jährige noch überglücklich. Damals trat sie eine Lehre in einem Furtwanger Friseursalon an. Sie macht, weil sie als alleinerziehende Mutter ihre beiden sieben- und vierjährigen Buben versorgen muss, eine Ausbildung in Teilzeit. Dabei darf sie mit drei Vierteln der erforderlichen Stunden auskommen. Reduzierungen finden lediglich im Betrieb, nicht aber in der Berufsschule statt. „Ich wollte aus der Abhängigkeit von Hartz IV heraus", begründet die Mutter, warum sie sich nach einem Gespräch mit einer Beraterin der Arbeitsagentur im Frühjahr auf die Suche nach einer Ausbildung gemacht hat. Schwierig war das Unterfangen, eine Woche vor Beginn des Ausbildungsjahres klappte es jedoch sogar mit dem Traumjob. Doch die Lehre hat sich eher zum Alptraum gewandelt. Mit Antritt der Lehre fehlen der jungen Familie – geschuldet der Sozialgesetzgebung des Bundes - jeden Monat rund 370 Euro. Elena S. hatte bisher rund 500 Euro staatliche Leistungen bezogen. Jetzt bleiben ihr lediglich 130 Euro Berufsausbildungsbeihilfe – überdies falsch bezogen auf das letzte Einkommen ihres zwischenzeitlich verrenteten Vaters. „Außerdem möchte ich nicht auf der Tasche meines Vaters liegen", beklagt die junge Frau, die seit Geburt der Kinder die meiste Zeit teilzeit im Einzelhandel gearbeitet hat – zusätzlich Hartz-IV-unterstützt seit der Geburt des zweiten Kindes. Die Arbeitsagentur habe ihr die Ausbildung empfohlen, ohne sie auf die Folgen hinzuweisen, kritisiert sie. Zudem stört sie sich an wechselnden Ansprechpartnern unterschiedlicher Freundlichkeit. „Nichts ist in einer Hand, keiner sagt einem, an welche Stelle man sich wenden muss."

Klaus Helm, Pressesprecher der Arbeitsagentur Villingen-Schwenningen, verwies nach SÜDKURIER-Anfrage auf das Prüfschema nach Sozialgesetzbuch. Demnach geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Leistungen aus Bafög und dem dritten Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderungen) bedarfsgerecht ausgestaltet sind und keine Leistungen zum Lebensunterhalt erfordern. Dass diese Regelung mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat, weiß Helm aus der täglichen Praxis. Wer aus Hartz IV heraus eine Ausbildung anfangen möchte, bekomme die Risiken im Regelfall von seinem AA-Berater gesagt. Elena S. kann sich an eine solche Belehrung nicht erinnern. Vielleicht auch, weil die Zusage so kurzfristig kam.

Man werde der Frau helfen, kündigte Helm an. Eine in der Agentur ansässige „Beauftragte für Chancengleichheit" werde die Auszubildende über Unterstützungsmöglichkeiten wie Kreis-Wohngeld informieren.

Hilfe scheint sich tatsächlich anzubahnen. Bereits am Donnerstagnachmittag hatte die Furtwangerin einen ersten positiven Kontakt. Dennoch bleibt das Finanzproblem ungelöst. Zum Jahreswechsel zieht sie aus einem Ortsteil in die Kernstadt. Sie zahlt mehr Miete, bleibt aber bezüglich der Fläche in den amtlich vorgeschriebenen Bemessungsgrenzen. Unterschlupf findet sie bei Bekannten, die ihre Lage kennen. Keine Scham also, falls es mal mit der pünktlichen Mietzahlung hapert.

Quelle: suedkurier

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