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Eingliederungsvereinbarungen erfüllen keine gesetzlichen Anforderungen

am 15. November 2011. Gepostet in ALG II News

Muster einer EingliederungsvereinbarungEine Prüfgruppe des Bundesarbeitsministeriums kommt zu einem niederschmetternden Ergebnis: Keine der Eingliederungsvereinbarungen, die 2010 kontrolliert wurden, war korrekt und erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.

Dies geht aus einem Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Die Eingliederungsvereinbarung, die jeder Hartz-IV-Bezieher im Jobcenter abschließen muss, gilt als das wichtigste Instrument des „Förderns und Forderns".

In der 2005 eingeführten Eingliederungsvereinbarung wird laut Gesetz verbindlich festgelegt, welche Leistungen das Jobcenter erbringt und was der Hilfebedürftige selbst unternehmen muss, um einen Arbeitsplatz zu finden. Hält er sich nicht an die vereinbarten Pflichten, drohen Sanktionen.

Zwölf Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, von Berlin-Mitte bis Villingen-Schwenningen, wurden überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt keinerlei Angaben, welchen Ein-Euro-Job der Hartz-IV-Bezieher übernehmen soll. Nur in zwei Drittel der Fälle wurde vermerkt, was an Eigeninitiative erwartet wird. „Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht individuell auf den Einzelfall eingingen", heißt es in dem Bericht.

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by Theodosius Freitag, den 17. Februar 2012 um 16:34 Uhr