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Hartz IV: Anrechnung von Steuerrückzahlungen nicht verfassungswidrig

am 04. Dezember 2011. Gepostet in ALG II News

BundesverfassungsgerichtDarf das Amt Hartz-IV-Empfängern die Leistungen kürzen, wenn ihnen das Finanzamt zuviel gezahlte Steuern erstattet? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage entschieden – und dürfte mit seinem Urteil für einige Diskussionen sorgen.

Hartz-IV-Empfänger, denen das Finanzamt zu viel gezahlte Einkommensteuer erstattet, müssen sich dieses Geld nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf ihre monatlichen Bezüge anrechnen lassen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Eigentumsrecht der Betroffenen dadurch nicht verletzt würde. (BVerfG, Az. 1 BvR 2007/11)

Angerufen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Frau, die im Jahr 2009 vom Finanzamt einen größeren Einkommensteuerbetrag für zurückliegende Jahre zurückbekommen hatte. Als ihr infolgedessen für den laufenden Monat kein Arbeitslosengeld II ausgezahlt wurde, sie sogar rund 430 Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen sollte, zog sie vor Gericht.

Weiter Gestaltungsspielraum für die Sozialversicherungen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage ab, weil es sich bei Rückzahlungen von Einkommensteuer nicht um Vermögen, sondern um Einkommen handele. Dieses sei auf das Arbeitslosengeld anrechenbar. Dagegen erhob die Frau Verfassungsbeschwerde.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch die Rechtsprechung der Sozialgerichte verfassungsgemäß. Steuererstattungen seien zwar vom Eigentumsrecht geschützt. Durch die Anrechnung werde aber nicht der Steuererstattungsanspruch vermindert. Vielmehr führe die Rückzahlung lediglich zu einer Verringerung des steuerfinanzierten Sozialhilfeanspruchs. Und der sei als „fürsorgerische Sozialleistung" nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt.

Bereits im März hatte das Karlsruher Gericht entschieden, dass die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Grundsicherung zulässig ist.

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by Theodosius Freitag, den 17. Februar 2012 um 16:34 Uhr