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NRW verweigert Hartz-IV-Betroffenen Sozialwohnungen

am 25. November 2011. Gepostet in ALG II News

Sozialwohnungen NRWDer Sozialausschuss des Landtags hat einen Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, ihre Arbeitshilfe zu den Kosten der Unterkunft hinsichtlich der zugestandenen Wohnflächen zu korrigieren.

„Die aktuelle Festlegung in der Arbeitshilfe ist für die Hartz IV-Betroffenen in NRW eine heftige Zumutung. Denn sie sorgt dafür, dass die örtlichen Jobcenter die als angemessen geltenden Kosten der Unterkunft noch weiter nach unten gedrückt haben", erläutert Carolin Butterwegge, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. Es sei absurd, Sozialleistungsbeziehern nicht wenigstens eine Sozialwohnung zuzugestehen. Genau dies ist derzeit aber in vielen Kommunen NRWs der Fall.

Die Ablehnung des Antrags beruht offensichtlich auf dem Druck der kommunalen Spitzenverbände, die eine Kostensteigerung zu Lasten der Kommunen verhindern wollten. „Dass die kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Land die Interessen der Kommunen vertreten, versteht sich", sagte Butterwegge. „Dass dies aber einmal mehr auf Kosten der ärmsten Bewohnerinnen und Bewohner in den Städten und Gemeinden geschieht macht deutlich, wie selbstverständlich die Ausgrenzung von Erwerbslosen allen politischen Instanzen längst geworden ist."

Nach einem Urteil des 19. Senats des Landessozialgerichts NRW vom 16. Mai dieses Jahres steht alleinstehenden Hartz IV-Beziehern/-innen eine Wohnfläche von mindestens 50 Quadratmetern zu. Zur Begründung verwies der Senat auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach für die Bestimmung der Angemessenheit grundsätzlich an die anerkannten Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anzuknüpfen sei. Diese liegt in NRW eben bei 50 Quadratmetern für Alleinstehende und für jede weitere Person im Haushalt zusätzliche 15 Quadratmeter.

Quelle: scharf-links

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